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Soll ein Betriebsteil stillgelegt werden, so ist vor dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl, bezogen auf den gesamten Betrieb, durchzuführen (Urteil Bundesarbeitsgericht vom 28. Oktober 2004, Az: 8 AZR 391/03)


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Ausgabe 10 (2005) Seite 548

Dieser Artikel ist in der Ausgabe 10 (2005) erschienen.

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SCHWEISSEN UND SCHNEIDEN
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